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Unsere Leistungen
zur Vorsorge

Regelmäßige Vorsorge­-Unter­su­chun­gen führen zur Früherkennung von Krankheiten, weshalb mögliche Gefahren besser eingeschätzt werden können und Behandlungen von Erkrankungen in Frühstadien eher zu einem Behandlungserfolg führen.

Um das Ziel einer langfristigen Gesundheit zu erreichen, bieten wir Ihnen in unserer Praxis verschiedene Leistungen an. Hier finden Sie eine Übersicht zu Vorsorgeuntersuchungen.

Zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine einmalige Gesundheitsuntersuchung an.

Folgende Untersuchungen nehmen wir dazu vor:

  • Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden und familiären Vorbelastungen) und die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht)
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks, Abhören Herz und Lunge, Abtasten des Bauchraumes, Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und
  • Laboruntersuchung
    • aus dem Blut (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride sowie Nüchternplasmaglucose)
    • aus dem Urin (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen und Nitrit)
    • Überprüfung des Impfstatus
  • Risikoadaptierte ärztliche Beratung und Aufklärung

Ab dem 35. Lebensjahr bieten die Krankenkassen alle 3 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung (Check-Up 35) in Anspruch zu nehmen. Diese beinhaltet eine vollständige körperliche Untersuchung, Cholesterin- und Zuckerbestimmung im Blut sowie Bestimmung von Eiweiß, Zucker, Nitrit, roten und weißen Blutkörperchen im Harn mittels Streifentest.

Die Leistungen dazu im Detail:

  • Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Beschwerden und familiären Vorbelastungen) und die Erfassung des Risikoprofils (zum Beispiel Rauchen, Übergewicht)
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) einschließlich Messung des Blutdrucks, Abhören Herz und Lunge, Abtasten des Bauchraumes, Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und
  • Laboruntersuchung
    • aus dem Blut (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride sowie Nüchternplasmaglucose)
    • aus dem Urin (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen und Nitrit)
    • Überprüfung des Impfstatus
  • Risikoadaptierte ärztliche Beratung und Aufklärung

 

Auch wenn Sie sich gesund fühlen ist der Check-Up alle drei Jahre zu empfehlen. Durch diese regelmäßigen Kontrollen haben wir die Möglichkeit Veränderungen oder Unregelmäßigkeiten festzustellen.

Impfungen sind wichtige und wirksame Vorsorgemaßnahmen in der Medizin.  Ihre Verträg­lichkeit ist individuell zu betrachten, weshalb wir mit Ihnen vorab ein Aufklärungs­gespräch in Bezug auf Ihre Krankenakte führen. Das Ziel einer Impfung ist Sie vor ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Vor einer Reise ist eine gründliche Vorbereitung notwendig, dies gilt auch bei Reisekrankheit und der Impfaktualisierung. Damit der Weg ins Reiseziel nicht schon zur Tortur wird, ist eine Klärung auf Reisekrankheit sinnvoll wie zum Beispiel gegen Schwindel und Erbrechen während Fahrten. 

Unbekannte Länder und Sitten – überlassen Sie ihre Gesundheit nicht dem Zufall. Klären Sie mit uns vorab das Reiseziel und lassen Sie sich zu den dortigen Gegebenheiten beraten. Denn manchmal kann im Reiseziel selbst die Beschaffung von Medikamenten zu einem Abenteuer werden. Wir bereiten Sie medizinisch gründlich auf Ihre Reise vor. Das kann durchaus auch die Prüfung des Impfpasses sein, um Impfungen zu aktualisieren oder zusätzliche Vorsorgeimpfungen gegen Krankheiten im Reiseziel durchzuführen.

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35 Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Wir untersuchen Sie auf Auffälligkeiten der Haut und von Muttermalen. Bei Früherkennung ist eine Behandlung deutlich vielversprechender. Daher sollten Sie die Möglichkeit der Vorsorge auch regelmäßig wahrnehmen.

Versicherte ab dem vollendeten Lebensjahr können ein einmaliges Hepatitis-Screening auf Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion erhalten. Dies hilft unentdeckte Infektionen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um erhebliche Spätfolgen zu verhindern.

Eine Jugendschutzuntersuchung ist eine körperliche Untersuchung bei Minderjährigen (vor dem 18. Lebensjahr) vor dem Beginn einer Ausbildung. Es folgen jährliche Kontrollen in der Ausbildung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Hier sollen insbesondere Erkrankungen festgestellt werden, die vor oder während der Ausbildung gegen den erwünschten Beruf sprechen. Es sollte möglichst früh und nicht erst nach Abschluss der Berufsausbildung festgestellt werden, ob der erwünschten Beruf ohne Folgekrankheiten oder Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung ausgeübt werden kann. Diese Untersuchung wird von vielen Arbeitgebern als Voraussetzung zum Abschluss des Ausbildungsvertrages verlangt. Hierfür muss jedoch von der Gemeinde ein Berechtigungsschein angefordert werden und mit uns ein Termin zur Untersuchung vereinbart werden.
Eine Abklärung des Impfschutzes ist zu diesem Zeitpunkt eine sinnvolle Ergänzung.

In der Eignungsuntersuchung für Taucher und Taucherinnen stellen wir nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 31 Überdruck“ für Taucharbeiten, Arbeiten in Druckluft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ihre körperliche Tauglichkeit fest.

Eine Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Ihr Träger der Feuerwehr hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Nachuntersuchung innerhalb von 6 Wochen vor Ablauf von 12 Monaten erfolgt.

Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist notwendig, wenn der Arzt oder die Ärztin dies aufgrund der Befunde oder häufigen Erkrankungen für notwendig hält.

Sie erhalten aus den Untersuchungsergebnissen eine Bescheinigung (tauglich, nichttauglich).

In der Eignungsuntersuchung für Träger und Trägerinnen von Atemschutzmasken stellen wir nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 Atemschutz“ für Arbeiten ausschließlich unter Filtergeräten entsprechend Gruppe 2 und für umluftunabhängige Atemschutzgeräte (z.B. Pressluftatmer) entsprechend Gruppe 3 ihre körperliche Tauglichkeit fest.

Die Erstuntersuchung ist hierbei vor Aufnahme der Ausbildung durchzuführen. Für die Nachfolgeuntersuchung gelten folgende Fristen:

  • bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten
  • über 50 Jahre, Gerätegewicht bis 5 kg: vor Ablauf von 24 Monaten
  • über 50 Jahre, Gerätegewicht über 5 kg: vor Ablauf von 12 Monaten


Die Regeluntersuchung nach „G 26“ umfasst:

  • Allgemeine Untersuchung
  • Röntgenaufnahme des Thorax nur bei gegebener medizinischer Indikation (Gruppe 2 und 3)
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Blutbild, ALAT (SGPT), y-GT, Urinstatus, Nüchtern-Blutzucker (Gruppe 2 und 3) bei auffälligem Gelegenheit-Blutzucker
  • Ruhe-EKG (Gruppe 2 und 3)
  • Belastungs-EKG (in der Regel nur Gruppe 3)
  • Korrigierte Sehschärfe Nähe und Ferne (Gruppe 2 und 3)
  • Hörtest Luftleitung (Gruppe 2 und 3)
  • Ohrenspiegelung


Wir prüfen ihre Tauglichkeit zur Führung von Atemschutzgeräten.

Bei der Früherkennungs-Untersuchung des Bauchaneurysmas bei Männern ab dem 65 Jahren mittels Ultraschall wird die Bauchschlagader untersucht. Diese Untersuchung kann einmalig über die Krankenkassen in Anspruch genommen werden.

Mit der Untersuchung soll eine Ausbuchtung der Bauchschlagader erkannt werden. Bei positivem Befund ist der weitere Verlauf vom Fortschritt und Größe des Aneurysmas abhängig. So werden kleinere Aneurysmen in regelmäßigen Abständen mittels Ultraschalls untersucht. Ab einer Größe von 5,5cm wird zu einer Operation geraten.

Als gesetzlich Versicherter haben Sie ab dem 45 Lebensjahr jährlich Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung.

Fachärzte

Dr. med. Michael Kampmeyer

Dr. Kampmeyer

Dr. habil. U. Pahlke

Dr. Pahlke

Dr. med. Bernhard Raster

Dr. Raster

Dr. Manfred Conradt

Dr. Conradt

Dr. med. David Schulterobben

Dr. Schulterobben

Dr. Fleddermann

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Ankumer Straße 11
49593 Bersenbrück